!Bitte beachten Sie, dass für Immobilientransaktionen
ein Barzahlungsverbot gilt!
Hinweise: Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Erbschaftsausschlagungserklärungen, genauso die Anfechtung der Annahme der Erbschaft oder der Ausschlagung wegen Irrtums, entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich-beglaubigter Form zu erfolgen haben. Die Übermittlung des lediglich unterschriebenen Datenblatts an das Nachlassgericht wahrt diese Form nicht. Nach Beglaubigung muss die Urkunde in Urschrift (!) an das Nachlassgericht übermittelt werden. Eine Übermittlung auf elektronischem Wege (E-Mail etc.) ist nicht zulässig und auch nicht fristwahrend. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig (!) vor Ablauf der grds. sechswöchigen Ausschlagungsfrist einen Termin beim Nachlassgericht oder dem Notarbüro.